Allgemeine Geschäftsbedingungen - inlingua Fremdsprachentraining
Geltung der Bedingungen
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfte zwischen Wolpert Schulungszentrum – inlingua Sprachschule Leipzig OHG, nachfolgend AN genannt. Sie gelten für alle künftigen Geschäfte, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart worden sind, jeweils in der neusten Fassung. Für die Bekanntgabe der jeweils neuen Fassungen der AGB reicht die Veröffentlichung unter www.inlingua-leipzig.com. Der AG übernimmt die Verpflichtung, sich selbständig über Neuerungen zu informieren. Sofern besondere vertragliche Bedingungen für bestimmte Geschäfte vereinbart wurden, gelten diese ergänzend.
Vertragsgegenstand / Durchführung
Die Durchführung und Vergütung ergibt sich aus Art und Umfang des erteilten Auftrages. AG und AN bemühen sich gemeinsam um die sorgfältige und zeitnahe Abwicklung des Auftrages. Beide Vertragspartner lassen dabei die Sorgfalt des ordentlichen Kaufmanns walten.
Ansprechpartner
Alle Vereinbarungen bezüglich Trainingsform, Trainingszeiten, Trainingsdauer, Trainingsinhalte, Umstufungen und Zustufungen oder ähnliches werden ausschließlich mit der inlingua-Verwaltung getroffen. Andere Vereinbarungen, insbesondere mit den von inlingua eingesetzten Trainern, sind nicht statthaft.
Leistungen von inlingua
Die vereinbarten Trainings finden zu den vereinbarten Uhrzeiten mit der vereinbarten Laufzeit statt. Ist keine abweichende Vereinbarung getroffen, erstreckt sich eine Trainingseinheit (eine Unterrichtsstunde) über 45 Minuten. inlingua behält sich vor, aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit) den eingesetzten Trainer vorübergehend oder auf Dauer durch einen anderen Trainer zu ersetzen. Dies berechtigt nicht zu einem Rücktritt vom Vertrag oder einer Minderung des Preises.
Stellt inlingua fest, dass die geforderten Vorkenntnisse für einen Kurs bei einem Teilnehmer nicht ausreichen, kann inlingua diesen Teilnehmer vom weiteren Training ausschließen. In diesem Fall wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.
Stornierung
Vereinbarte Trainings können durch den Auftraggeber bis zu zwei Wochen vor Trainingsbeginn kostenfrei storniert werden. Stornierungen bedürfen der Schriftform. Für die Wahrung der Frist gilt das Eingangsdatum bei inlingua. Bei Stornierungen später als zwei Wochen vor Beginn des Trainings fällt der volle Preis an.
Absage von Unterrichtsterminen
Bei Einzeltrainings, Firmencharterkursen und Firmenresidenzkursen mit weniger als 20 Ustd. pro Woche können vereinbarte Unterrichtstermine bis 24 Stunden vor Beginn – bei einem für Montag vorgesehenen Unterricht bis Freitag 08:00 Uhr – ohne Entstehung von Kosten abgesagt werden.
Erfolgt die Absage des Unterrichts kurzfristig, d. h. innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, gibt es für diese U-Std. keinen Ersatz.
Der Beginn eines vereinbarten Einzel- oder Gruppentrainings mit mehr als 20 U-Std. pro Woche kann nur mit einer Frist von mindestens einer Woche vor Kursbeginn verschoben werden. Ansonsten ist die Absage von einzelnen Unterrichtsterminen nicht möglich. Der nicht wahrgenommene Unterricht, unabhängig von Hinderungsgründen, wird in vollem Umfang berechnet. Eine Aussetzung des Unterrichts ist nach gegenseitiger Absprache für eine Dauer von max. 6 Monaten möglich. Danach erlischt der Anspruch auf Unterricht, auch wenn die Unterrichtsgebühren bereits bezahlt sind.
Vergütung / Zahlung
Bei Vertragsabschluss für einen Sprachkurs wird einmalig eine Einschreibegebühr von 15,00 EUR pro Person erhoben.
Sofern im Auftrag nicht ausdrücklich anders bestimmt, sind alle genannten Preise von der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MWST/ VAT) gemäß § 4 Nr. 21B UStG. befreit. Vergütungen werden mit der Auftragserteilung fällig. Verzug tritt 5 Werktage nach Rechnungsversand ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. inlingua behält sich das Recht vor, Aufträge erst nach Zahlungseingang auszuführen, ohne dass hieraus Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können. Zahlungen werden stets gegen die älteste offene Forderung verrechnet. Verzugszinsen werden mit 6% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) berechnet.
Kündigung
Das vertraglich vereinbarte Training kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat jeweils zum Ende eines Unterrichtsmonats gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Haftung
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der AN dem AG aus vertraglichen oder gesetzlichen Haftungstatbeständen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. In jedem Fall der Haftung des AN, auch im nichtkaufmännischen Verkehr, ist die Haftung beschränkt auf den voraussehbaren Schaden. Die Haftungshöchstsumme ist bei fahrlässigem Handeln in jedem Fall beschränkt auf das anteilig geleistete Honorar für den betroffenen Auftrag.
Die Haftung von inlingua – insbesondere auch für abhanden gekommene Gegenstände sowie für sonstige Sach- und Vermögensschäden und für Personenschäden – ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Allgemeine Bestimmungen
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen oder ergänzende Abreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen. Die Schriftformerfordernis gilt auch für eine Änderung dieser Klausel. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem von den Parteien verfolgten wirtschaftlichen Zweck in zulässiger Weise am nächsten kommt.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Firmensitz des AN.
Stand: 23.02.2010



