SPRECHEN, VERSTEHEN, ERLEBEN.

Wiederholerkurse

Eine Wiederholung des Basiskurses über 300 Stunden wegen geringer Sprachkenntnisse ist über eine Trainingsmaßnahme im Einzelfall gemäß § 16 SGB 2 und § 16 SGB 3 möglich.

Eine Wiederholung des Basiskurses ist für Migranten möglich, die die B1-Prüfung nicht erfolgreich absolviert haben.



Nächste Starttermine: 

in Planung  Deutsch-Wiederholer (300 U-Std.)


Alphabetisierungskurs-Wiederholer (300 U-Std.)

Start: in Planung!


Schnellkontakt