Wiederholerkurse
Eine Wiederholung des Basiskurses über 300 Stunden wegen geringer Sprachkenntnisse ist über eine Trainingsmaßnahme im Einzelfall gemäß § 16 SGB 2 und § 16 SGB 3 möglich.
Eine Wiederholung des Basiskurses ist für Migranten möglich, die die B1-Prüfung nicht erfolgreich absolviert haben.
Nächste Starttermine:
in Planung Deutsch-Wiederholer (300 U-Std.)
Alphabetisierungskurs-Wiederholer (300 U-Std.)
Start: in Planung!



